Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Red Peak Poker Series (RPPS)
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die Nutzung der RPPS-Plattform, die Spielerregistrierung, die administrative Ranglistenwertung und die Passivmitgliedschaft im Verein Red Peak Poker Series mit Sitz in St. Gallen.
Für Punkteberechnung und Championship-Qualifikation gelten das veröffentlichte Ranglistenreglement und die Qualifikationsbedingungen der jeweiligen Saison. Vereinsrechtliche Fragen richten sich nach den Statuten.
Die Spielerregistrierung ist kostenlos. Sie ist vom Abschluss einer kostenpflichtigen Passivmitgliedschaft zu unterscheiden.
2. Rolle von RPPS und Partnerclubs
Die Partnerclubs veranstalten ihre Pokerturniere eigenständig und in eigener Verantwortung. Dies gilt auch für die RPPS Championship.
- RPPS führt und veröffentlicht die saisonale Rangliste
- RPPS berechnet Punkte nach dem veröffentlichten Modell
- RPPS stellt die technische Plattform bereit
- RPPS verarbeitet die vom Veranstalter bestätigten Resultate
- RPPS führt die administrative Qualifikationsliste
Turniervertrag, Anmeldung, Startgeld, Teilnahmebedingungen, Durchführung und Auszahlung betreffen ausschliesslich den Spieler und den veranstaltenden Partnerclub. Eine Anmeldung über die Plattform wird für den jeweiligen Partnerclub entgegengenommen.
RPPS erhebt keinen eigenen Spieleinsatz und keine Gebühr für die Ranglistenwertung oder Championship-Qualifikation. Die geltenden Bewilligungen und Turnierbedingungen des jeweiligen Veranstalters bleiben massgebend.
3. Spielerregistrierung und Wertungsstatus
Für die Zuordnung von Turnierresultaten ist ein kostenloses RPPS-Spielerprofil mit eindeutiger Player-ID erforderlich. Die Registrierung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Für die RPPS-Wertung sind die veröffentlichten Spieler-, Identifikations- und Badge-Vorgaben einzuhalten. Nach administrativer Prüfung wird der Wertungsstatus für die jeweilige Saison aktiviert.
Der aktive Wertungsstatus ist eine administrative Freischaltung. Er stellt für sich allein keinen Nachweis einer bezahlten Passivmitgliedschaft dar.
Für das Turnier selbst gelten die Zulassungsbedingungen, Hausregeln und gesetzlichen Vorgaben des veranstaltenden Clubs.
4. Passivmitgliedschaft
Die Passivmitgliedschaft kostet CHF 100 pro Saison. Sie unterstützt die Vereinsarbeit und den Betrieb der RPPS-Plattform.
- Vereinsunterstützung für die bezeichnete Saison
- Spielerbadge nach den RPPS-Vorgaben inklusive
- Automatische administrative Aktivierung für die Saison
Die Passivmitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar. Massgebend ist die beim Abschluss bezeichnete Saison mit ihrem veröffentlichten Beginn und Ende.
Die Passivmitgliedschaft vermittelt keine zusätzlichen Ranglistenpunkte, bevorzugten Qualifikationsbedingungen oder reservierten Finalplätze. Sie ist keine zwingende Voraussetzung für die RPPS-Wertung.
5. Kostenloser Zugang zur RPPS-Wertung
Die RPPS-Wertung ist ohne kostenpflichtige Passivmitgliedschaft möglich. Spieler können ihren Badge anhand der von RPPS bereitgestellten Vorlage selbst herstellen oder unabhängig von RPPS herstellen lassen.
Die Badge-Vorlage und die massgebenden Anforderungen werden auf Anfrage kostenlos bereitgestellt. Der Badge muss die veröffentlichten Identifikations- und Gestaltungsvorgaben erfüllen. Eine kostenpflichtige Beschaffung bei RPPS ist nicht erforderlich.
Zur kostenlosen Aktivierung teilen Spieler RPPS ihre Player-ID mit und weisen den vorgabenkonformen Badge nach. Nach Prüfung aktiviert RPPS den Wertungsstatus für die betreffende Saison ohne Mitgliedschafts-, Prüf- oder Aktivierungsgebühr.
Für kostenlos aktivierte Spieler gelten dieselbe Punkteberechnung, dieselben Qualifikationsbedingungen und dieselben Finalberechtigungen wie für automatisch aktivierte Passivmitglieder.
Der kostenlose Zugang zur RPPS-Wertung ist von den Startgeldern eigenständiger Partnerturniere zu unterscheiden. Auch die Herstellung durch einen externen Anbieter kann eigene Kosten verursachen.
Spieler ohne aktive Wertungsfreischaltung können nach den Bedingungen des jeweiligen Partnerclubs an dessen Turnieren teilnehmen. Ihre Resultate werden nicht für die RPPS-Rangliste gewertet.
6. Punktesystem und Rangliste
Die Punktevergabe erfolgt nach dem vor Saisonbeginn veröffentlichten Berechnungsmodell. Für alle gewerteten Spieler gelten dieselben Berechnungsregeln.
Massgebend ist das vom Partnerclub bestätigte offizielle Turnierergebnis. Berechnungs- und Zuordnungsfehler können RPPS gemeldet und nach Prüfung korrigiert werden.
Änderungen während einer laufenden Saison erfolgen nur aus sachlichen, organisatorischen, gesetzlichen oder behördlichen Gründen gemäss Ranglistenreglement.
7. Championship und Preisfonds
Die Championship wird von einem Partnerclub an einem Veranstaltungsort in eigener Verantwortung veranstaltet. Ihre geldspielrechtliche Einordnung und eine gegebenenfalls erforderliche Bewilligung werden vor der Durchführung geklärt.
Die Finalplätze werden nach den veröffentlichten Qualifikationsbedingungen der Saison vergeben. Dazu gehören die Ranglistenqualifikation und die angekündigten kostenlosen Qualifikationsmöglichkeiten.
RPPS erhebt für die Championship keinen Buy-in, kein Startgeld, keine Teilnahmegebühr, keinen Rebuy und kein Add-on.
Der Preisfonds wird nicht aus Startgeldern der Championship-Teilnehmer finanziert. Seine Finanzierung kann durch Sponsoren, kommerzielle Partner sowie Eigen- und Drittmittel erfolgen.
Höhe und Verteilung des Preisfonds werden vor der Durchführung veröffentlicht. Auszahlungen richten sich nach der offiziellen Finalplatzierung und der veröffentlichten Preisverteilung.
8. Integrität und Fair Play
Untersagt sind insbesondere mehrere Spieleridentitäten, falsche Angaben, Ergebnismanipulation und Absprachen zur Manipulation der RPPS-Rangliste.
Bei Verstössen kann RPPS sachlich begründete und verhältnismässige Massnahmen gemäss Ranglistenreglement treffen. Dazu gehören Verwarnungen, Ergebniskorrekturen, Punkteaberkennungen und der Ausschluss aus der Wertung.
Über spielbezogene Massnahmen im Turnier entscheidet der veranstaltende Partnerclub.
9. Haftung
RPPS haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
RPPS haftet nicht für:
- Durchführung der Clubturniere
- Reise- oder Unterkunftskosten
- technische Probleme
- Absagen aufgrund höherer Gewalt
- Entscheidungen von Behörden
Die Haftung ist auf das gesetzlich zulässige Minimum beschränkt.
10. Änderungen und behördliche Vorgaben
Änderungen richten sich nach dem Ranglistenreglement. RPPS kann Anpassungen vornehmen, wenn sachliche, organisatorische, gesetzliche oder behördliche Gründe dies erforderlich machen.
Änderungen werden kommuniziert. Soweit möglich erfolgen sie nicht rückwirkend zulasten bereits erzielter sportlicher Leistungen.
Gesetzliche Vorgaben, kantonale Bewilligungen und behördliche Anordnungen gehen diesen Bedingungen vor.
11. Datenschutz
RPPS verarbeitet die für Spieleridentifikation, Ergebniszuordnung, Ranglistenführung und Vereinsverwaltung erforderlichen Daten gemäss der Datenschutzerklärung.
Für die öffentliche Rangliste können die dort beschriebenen Spielerangaben, Platzierungen, Punkte und sportlichen Statistiken veröffentlicht werden.
Weitere Informationen findest du in derDatenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Zuständigkeits- und Gerichtsstandsbestimmungen bleiben vorbehalten.
