Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Red Peak Poker Series (RPPS)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme an der Red Peak Poker Series (RPPS), die Mitgliedschaft im Verein sowie die Teilnahme an der Rangliste und der Championship.

Mit dem Erwerb einer Membership oder der Teilnahme an RPPS-gewerteten Events akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.

Red Peak Poker Series, im folgenden als "RPPS" bezeichnet, ist ein unabhängiger Verein mit Sitz in der Schweiz.

2. Rolle von RPPS und Partnerclubs

Die einzelnen Pokerturniere werden von unabhängigen Partnerclubs organisiert und durchgeführt.

RPPS:

  • organisiert die Rangliste
  • definiert das Punktesystem
  • organisiert die Championship
  • führt die saisonale Auswertung

RPPS ist nicht Veranstalter der einzelnen Clubturniere und übernimmt keine Haftung für deren Durchführung.

Für Organisation, Durchführung, Hausrecht und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist der jeweilige Club verantwortlich.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Personen, die:

  • das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben (mindestens 18 Jahre)
  • die gesetzlichen Bestimmungen für kleine Pokerturniere in der Schweiz einhalten
  • die Hausregeln des jeweiligen Clubs akzeptieren

RPPS und die Partnerclubs behalten sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auszuschliessen.

4. Membership (Jahresmitgliedschaft)

Die Membership berechtigt zur Teilnahme an der offiziellen RPPS-Rangliste und zur Punktewertung.

Ohne aktive Membership:

  • können Turniere gespielt werden
  • es werden jedoch keine Ranglistenpunkte vergeben
  • es besteht keine Qualifikation für die Championship

Die Membership ist:

  • personenbezogen
  • nicht übertragbar
  • nur für die jeweilige Saison gültig

Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

5. Gastteilnahme

Spieler können ohne Membership an Turnieren teilnehmen.

Gastspieler erhalten keine Ranglistenpunkte und haben keinen Anspruch auf Championship-Qualifikation.

6. Punktesystem und Rangliste

Die Punktevergabe erfolgt gemäss dem veröffentlichten Punktesystem.

RPPS behält sich vor:

  • das Punktesystem anzupassen
  • Berechnungsfehler zu korrigieren
  • Unklarheiten im Sinne der Liga zu entscheiden

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Platzierung.

Die Entscheidungen des Vorstands sind endgültig.

7. Championship und Championship-Fund

Zur Durchführung der Championship wird ein zweckgebundener Championship-Fund geführt.

Die garantierte Mindesthöhe der Championship wird vom Vorstand festgelegt und kommuniziert.

Die effektive Höhe des Preispools richtet sich nach:

  • der Saisonentwicklung
  • den vorhandenen Vereinsmitteln
  • strategischen Entscheidungen des Vorstands

Ein individueller Anspruch auf eine bestimmte Auszahlungshöhe besteht nicht.

Auszahlungen erfolgen gemäss der offiziellen Finalplatzierung.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder gemäss Ankündigung.

8. Disqualifikation und Fairplay

Folgende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss:

  • Betrug
  • Collusion
  • Chipdumping
  • Manipulation
  • Verstoss gegen gesetzliche Vorgaben
  • schwerwiegendes unsportliches Verhalten

Ein Ausschluss kann ohne Rückerstattung erfolgen.

Die Entscheidung liegt beim Vorstand und ist endgültig.

9. Haftung

RPPS haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

RPPS haftet nicht für:

  • Durchführung der Clubturniere
  • Reise- oder Unterkunftskosten
  • technische Probleme
  • Absagen aufgrund höherer Gewalt
  • Entscheidungen von Behörden

Die Haftung ist auf das gesetzlich zulässige Minimum beschränkt.

10. Änderungen und Anpassungen

RPPS behält sich das Recht vor:

  • den Saisonablauf anzupassen
  • das Finalformat zu ändern
  • Termine zu verschieben
  • Regelwerke zu aktualisieren

Änderungen werden kommuniziert.

11. Datenschutz

Mit der Teilnahme erklärt sich der Spieler einverstanden mit:

  • Speicherung seiner Daten zur Ranglistenerfassung
  • Veröffentlichung von Name und Platzierung
  • Verwendung von Fotos und Videos für Marketingzwecke

Teilnehmer können der Veröffentlichung von Fotos schriftlich widersprechen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.